Open Dickmaulruessler opened 2 years ago
Insgesamt wäre eine Überarbeitung der Doku zur beA-Benutzung wünschenswert.
Das sind Themen die wunderbar auch aus der Anwenderschaft vorangetrieben werden können (Doku). Ich unterstütze gern.
Dem Anspruch "möglichst viele neue Funktionen, möglichst schnell, und perfekt dokumentiert" kann ich schlicht nicht gerecht werden.
Ich kenne die Doku und die Github-Contribution-Seite (https://github.com/jlawyerorg/j-lawyer-org/blob/master/CONTRIBUTING.md). Gibt es einen Ort, wo (gemeinsame) Textarbeit stattfindet?
@GuidoBo die Dokumentation liegt in einem eigenen Repository: https://github.com/jlawyerorg/j-lawyer-documentation
Der User Guide ist diese Datei: https://github.com/jlawyerorg/j-lawyer-documentation/blob/master/src/j-lawyer.org-UserGuide-de.fodt
Sie kann einfach in LibreOffice bearbeitet werden. Beim Speichern das .fodt-Format beibehalten. Wer sich mit den GitHub-Details nicht beschäftigen mag, kann die Datei herunterladen und mir die geänderte Version einfach per Mail schicken.
Ich möchte nicht "gegenan reden", sondern nur das sagen, was wohl 99 % der User zu dieser Variante sagen würden: Das dürfte für die Masse zu komplizert sein. Das würden vielleicht 1 oder 2 nerdige Anwälte machen, mehr aber auch nicht.
Von daher würde ich ein "echtes" Wiki anregen. Das verstehen mehr, kann ohne jede Hilfe von vielleicht 10-20 % der User gepflegt werden und erlaubt auch kleinste (ein-Wort-)Änderungen - ohne, dass man dir das zuschicken muss.
Eine .odt und .pdf Version bedarf es meiner Meinung nach nicht.
Der Link zur Onlinehilfe sollte in JL glaube ich nicht in der zweiten Ebene, sondern in der ersten Ebene direkt anklickbar sein (vor allem, damit man es direkt sieht!) [die Release notes können glaube ich gerne tiefer in der Ebene versteckt bleiben]
oops... Das "closed" war nicht so gemeint Wie öffne ich das wieder?
Von daher würde ich ein "echtes" Wiki anregen. Das verstehen mehr, kann ohne jede Hilfe von vielleicht 10-20 % der User gepflegt werden und erlaubt auch kleinste (ein-Wort-)Änderungen - ohne, dass man dir das zuschicken muss.
Eine .odt und .pdf Version bedarf es meiner Meinung nach nicht.
Der Link zur Onlinehilfe sollte in JL glaube ich nicht in der zweiten Ebene, sondern in der ersten Ebene direkt anklickbar sein (vor allem, damit man es direkt sieht!) [die Release notes können glaube ich gerne tiefer in der Ebene versteckt bleiben]
Sorry, ich habe da vielleicht etwas "Unordnung" geschaffen... Soll mein Vorschlag mit dem Wiki verworfen oder weiterverfolgt werden. Falls letztes würde ich ein Ticket erstellen.
Online-Dokumentation bitte ergänzen und und Tool-Tipp (oben rechts?) in j-lawyer in dem entsprechenden Fenster für "Justizbehörde auswählen" mit Erläuterung von Sinn und Zweck und wann "Keine Auswählen" Sinn macht.
Und - dafür ist eine Erläuterung hier wohl ausreichend - was passsiert da technisch, wenn man die Justizbehörde auswählt? Und was, wenn man dort etwas Falsches auswählt/vertippt (Bsp: Schriftsatz ans LG Hamburg / versehentliche Auswahl bei der Justizbehörde dann "Bundesverfassungsgericht")?
Ich hatte die "Justizbehörde auswählen" bei Jens glaube ich schon einmal hinterfragt, es aber leider wieder vergessen. Sorry! Das ist glaube ich irgendeine technische Vorgabe, welche sich Atos damals ausgedacht hatte.
Ich finde es jedenfalls total verwirrend (für Hamburg vielleicht noch mehr, weil das "Justizministerium" hier "Justizbehörde" heißt und ich dann bei der "Behörde" auch noch ein Gericht auswählen muss).
In einem neuen Fall war ich bei der "Justizbehörde auswählen" wieder am Rätseln, was das soll, was man da zu tun hat und wie kritisch eine falsche Auswahl dabei ist.
Ich hatte jetzt eine beA ans Bundesministerium des Inneren geschickt. Da hätte ich mit EB gar nichts auswählen können, was Sinn macht. (Ich hätte aber auch das AG Pinneberg auswählen können, welches ich über die Suche nach "inne" fand.) Ich habe die Nachricht dann ganz "normal" geschickt.
Vielleicht können wir die Doku zu diesem Punkt gemeinsam erweitern? Evtl. auch gemeinsam mit @stm9x9 oder wer sonst die Sache noch technisch versteht...? Ich bin da leider zu doof zu. Ich verstehe überhaupt nicht, was da passiert.
Ich denke aber, dass das grobe Verständnis dessen und eine Erläuterung, was man da zu tun hat, durchaus für alle Nutzer von Relevanz ist.
Wie können wir dieses Rätsel um den Sinn&Zweck dieser "Justizbehörde auswählen" lösen?
Aktueller Anlass: Ich schreibe gerade eine (unwichtige) Nachricht an die Rechtsanwaltskammer Hamburg. Mit Suchbegriff "Hamburg" stünde als "Justizbehörrde" jetzt der "Anwaltsgerichtshof im Bezirk der Hanseatischen Rechtsanwaltskammer" sowie alle Hamburger Gerichte und Staatsanwaltschaften zur Verfügung..... Da meine Nachricht wie gesagt nicht wichtig ist, klicke ich jetzt einfach mal den "Anwaltsgerichtshof..." an.
Ist die Auswahl der "Justizbehörde" kritisch, welche über Zustellung und Nicht-Zustellung entscheidet? Was ist der technische Hintergrund?
1. Online-Dokumentation bitte ergänzen und und Tool-Tipp (oben rechts?) in j-lawyer in dem entsprechenden Fenster für "Justizbehörde auswählen" mit Erläuterung von Sinn und Zweck und wann "Keine Auswählen" Sinn macht.
Und - dafür ist eine Erläuterung hier wohl ausreichend - was passsiert da technisch, wenn man die Justizbehörde auswählt? Und was, wenn man dort etwas Falsches auswählt/vertippt (Bsp: Schriftsatz ans LG Hamburg / versehentliche Auswahl bei der Justizbehörde dann "Bundesverfassungsgericht")?
Ich hatte die "Justizbehörde auswählen" bei Jens glaube ich schon einmal hinterfragt, es aber leider wieder vergessen. Sorry! Das ist glaube ich irgendeine technische Vorgabe, welche sich Atos damals ausgedacht hatte.
Ich finde es jedenfalls total verwirrend (für Hamburg vielleicht noch mehr, weil das "Justizministerium" hier "Justizbehörde" heißt und ich dann bei der "Behörde" auch noch ein Gericht auswählen muss).
2. Außerdem würde ich anregen, in dem Fenster unten bei "Keine Auswählen" das Icon Kreis mit dem Fragezeichen durch einen Kreis mit einem roten Kreuz zu ersetzen.