Der BGH hat neulich mal wieder entschieden, dass der Rechtsanwalt mittels allgemeiner Anweisung sicher stellen so, dass das Büropersonal nicht eigenmächtig die im Fristenkalender eingetragene Frist ändere oder lösche.
Unabhängig davon, dass der BGH weiter an einem haptischen Fristenkalender hängt, wäre es m.E. eine sinnvolle Option, dass man bei der Rechtevergabe auf Ebene der Nutzerverwaltung die Funktion
Frist erstellen
Frist ändern
Frist löschen
mit aufnimmt.
Damit könnte sicher gestellt werden, dass eine bestehende Frist nicht durch einen nicht autoresierten Mitarbeiter erstellt, geändert oder gelöscht wird.
Bei der Fristenerstellung bin ich mir gerade nicht sicher, ob man das absichern sollte, die anderen beiden würde ich in einem Recht "Fristen bearbeiten" zusammenfassen.
Der BGH hat neulich mal wieder entschieden, dass der Rechtsanwalt mittels allgemeiner Anweisung sicher stellen so, dass das Büropersonal nicht eigenmächtig die im Fristenkalender eingetragene Frist ändere oder lösche. Unabhängig davon, dass der BGH weiter an einem haptischen Fristenkalender hängt, wäre es m.E. eine sinnvolle Option, dass man bei der Rechtevergabe auf Ebene der Nutzerverwaltung die Funktion Frist erstellen Frist ändern Frist löschen mit aufnimmt. Damit könnte sicher gestellt werden, dass eine bestehende Frist nicht durch einen nicht autoresierten Mitarbeiter erstellt, geändert oder gelöscht wird.