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Besondere Lernleistung (Seminarkurs) als mündliches Prüfungsfach werten #3

Open MartinH-open opened 4 years ago

MartinH-open commented 4 years ago

Im Absatz "7.1 Besondere Lernleistung" ist geregelt, dass die besondere Lernleistung ein Seminarkurs sein kann: "Die Schule ordnet Ihre besondere Lernleistung einem der drei Aufgabenfelder zu. Je nach Fächerwahl haben Sie die Möglichkeit, die besondere Lernleistung entweder in zweifacher Wertung in Block I oder – sofern dann alle Aufgabenfelder abgedeckt sind – in vierfacher Wertung in Block II einzubringen." Wenn die "vierfache Wertung in Block II" eingebracht werden soll, entspricht die doch einen mündlichen Prüfungsfach. Insofern sollte doch beim Seminarkurs die Möglichkeit vorhanden sein, dass dieser als mündliches Abiturprüfungsfach gewählt werden kann: "diese Wahl nimmt man durch das Setzen eines Kreuzchens rechts dieser Fächer vor, wenn dort ein rosé unterlegtes Feld zu sehen ist." Neben den Angebot Seminarkurs ist aber aktuell kein rosé unterlegtes Feld zu sehen. Wenn dies vorhanden wäre, brauchte man nicht ein anderes Fach aus dem Bereich als mündliches Abiturprüfungsfach anzukreuzen, damit die Auswahl als vollständig erscheint.

Sehe ich die Einschränkung so richtig? Falls ja, läßt sich das Programm entsprechend korrigieren oder kann die Einschränkung auf der Hilfe Seite dokumentiert werden?

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menzelths commented 4 years ago

Sie haben recht. Bisher ist das nicht implementiert. Dies ist nicht ohne weiteres zu beheben, aber ich werde es mir mal ansehen und die Fortschritte hier dokumentieren. Vielen Dank für Ihren Hinweis.

MartinH-open commented 4 years ago

Danke fürs Bedenken! Da ich nicht vom Fach (kein Lehrer) bin, weiß ich auch nicht genau wie diese zu verstehen ist: "Je nach Fächerwahl haben Sie die Möglichkeit, die besondere Lernleistung entweder in zweifacher Wertung in Block I oder – sofern dann alle Aufgabenfelder abgedeckt sind – in vierfacher Wertung in Block II einzubringen." Kann ich als Schüler diese Entscheidung (Block I oder Block II) eventuell nachträglich entscheiden und muss/sollte daher solange noch ein anderes mündliches Abiturfach in dem Aufgabenfeld vorsehen/wählen - auch, wenn es später durch meine (nachträgliche) Entscheidung (Block II Wahl) nicht mehr zur Anwendung kommt? Nachträgliche Entscheidungen lassen sich bei der Kurswahl wohl schlecht angeben - oder sie müssten entsprechend bei der Wahl schon (als spätere Option) kenntlich gemacht werden.