Die Städte Bonn und Münster haben ein Musterlastenheft zur Datensouveränität entworfen, das zur einfacheren Zusammenarbeit in diesem Github-Repository hinterlegt ist.
Hinsichtlich des Zugangs zu den Daten kann der Auftraggeber je nach Präferenzentweder (a) dem Bieter erlauben zu wählen, wie der Zugang zu den Daten gewährleistet wird, und dies alsein Vergabekriterium, bei dem der öffentliche Auftraggeber dessen Qualität prüft (siehe obenauch Abschnitt 6.2 ( Vergabekriterium: Anfahrtsplan )), oder (b) selbst bestimmen, wie der Zugang sichergestellt wirdund nehmen Sie dies als technische Anforderung in das Angebot auf (siehe auch Abschnitt 7.1( Zugangsdaten )).
4.4. Zwischeninspektion und Inspektion (Daten allgemein)
Auf Verlangen des öffentlichen Auftraggebers erstellt der Auftragnehmer eine vorläufige Fassung derDatensätze sowie die URLs, die auf die geöffneten Datensätze verweisen, die demAuftraggeber;
Während der Vertragsdurchführung kann der öffentliche AuftraggeberDaten“ durch eine vom Auftraggeber benannte externe Stelle prüfen lassen;
Wenn der öffentliche Auftraggeber das im vorigen Absatz beschriebene Verfahren anwendetÜberprüfung wird dem Auftragnehmer Gelegenheit gegeben, etwaigen Anmerkungen nachzugehen;
Das Endergebnis wird geprüft, nachdem der Auftragnehmer den öffentlichen Auftraggeber informiert hatzeigt an, dass das Endergebnis erreicht wurde.
Bei dieser Inspektion prüft der leitende Beamte oder sein Bevollmächtigter die Qualität der Erhobene Daten mittels einer allgemeinen, technischen und inhaltlichen Qualitätskontrolle. Bei dieser Prüfung wird die Konformität des Formats und dersemantische Aspekte der Norm sowie Konformität mit den technischen Spezifikationen,wie die Vollständigkeit, Richtigkeit, Positionsgenauigkeit und Aktualität der gesammeltenDaten geprüft.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, den Bemerkungen des leitenden Beamten nachzugehen odersein Agent macht ihn.“
Diese Bestimmung ergibt sich aus dem „ Qualitätsprinzip “ der Open Data Charter ( d . h . der Qualität derdie zugänglich gemachten Daten einer Qualität entsprechen, die für den internen Gebrauch derDaten (innerhalb der Dienste der Stadt)) und gibt dem öffentlichen Auftraggeber die Möglichkeitum den Auftragnehmern Qualitätsanforderungen an die gesammelten Daten aufzuerlegen
Hält er dies für zweckmäßig, kann der öffentliche Auftraggeber aufgrund des Ergebnisses derInspektion deckt Mängel in der Art und Weise auf, wie die gesammelten Daten veröffentlicht werdenberechtigt, diese Mängel vom Auftragnehmer beheben zu lassen. Wenn dieErgreift der Auftragnehmer keine Abhilfemaßnahmen, kann der AuftraggeberMaßnahmen von Amts wegen auf Kosten und Gefahr des Auftragnehmers treffen. zusätzlichAuftraggeber in den Vertragsunterlagen besondere Strafen vorsehen, dieverhängt, wenn der Auftragnehmer keine Abhilfemaßnahmen trifft.
Hinsichtlich des Zugangs zu den Daten kann der Auftraggeber je nach Präferenzentweder (a) dem Bieter erlauben zu wählen, wie der Zugang zu den Daten gewährleistet wird, und dies alsein Vergabekriterium, bei dem der öffentliche Auftraggeber dessen Qualität prüft (siehe obenauch Abschnitt 6.2 ( Vergabekriterium: Anfahrtsplan )), oder (b) selbst bestimmen, wie der Zugang sichergestellt wirdund nehmen Sie dies als technische Anforderung in das Angebot auf (siehe auch Abschnitt 7.1( Zugangsdaten )).
4.4. Zwischeninspektion und Inspektion (Daten allgemein)
Diese Bestimmung ergibt sich aus dem „ Qualitätsprinzip “ der Open Data Charter ( d . h . der Qualität derdie zugänglich gemachten Daten einer Qualität entsprechen, die für den internen Gebrauch derDaten (innerhalb der Dienste der Stadt)) und gibt dem öffentlichen Auftraggeber die Möglichkeitum den Auftragnehmern Qualitätsanforderungen an die gesammelten Daten aufzuerlegen
Hält er dies für zweckmäßig, kann der öffentliche Auftraggeber aufgrund des Ergebnisses derInspektion deckt Mängel in der Art und Weise auf, wie die gesammelten Daten veröffentlicht werdenberechtigt, diese Mängel vom Auftragnehmer beheben zu lassen. Wenn dieErgreift der Auftragnehmer keine Abhilfemaßnahmen, kann der AuftraggeberMaßnahmen von Amts wegen auf Kosten und Gefahr des Auftragnehmers treffen. zusätzlichAuftraggeber in den Vertragsunterlagen besondere Strafen vorsehen, dieverhängt, wenn der Auftragnehmer keine Abhilfemaßnahmen trifft.