Open Wutze opened 3 years ago
Hallo, vielen Dank für den Vorschlag! Das ist im Prinzip eine erstrebenswerte Richtung, aber damit begeben wir uns rechtlich auf sehr dünnes Eis. Eine Verpflichtung bedeutet ja einen einklagbaren Anspruch. Das müsste daher auf Länder-Ebene durch Open-Data-Gesetzgebung geregelt werden.
Ihr schreibt:
Der Auftragnehmer sagt nur, "Ja, ihr habt das Recht, aber so richtig geht das nicht weil [ Ausrede einfügen ]."
Wäre es nicht besser es so zu formulieren:
Das Nutzungsrecht an den Daten beinhaltet die Pflicht der Stadt [ Name ], in einer frei wählbaren freien Lizenz Daten für eine Weiterverarbeitung zur Verfügung zu stellen.
Begründung:
Die "Pflicht" der Stadt mag unter Umständen heute noch nicht existieren, sie wird aber in der ein oder anderen Form kommen. Es führt kein Weg an "Open-Data" vorbei. Das "Recht" haben etwas zu tun, ist eben immer noch etwas anderes als irgendwann dazu verpflichtet zu werden.
Im weiteren wird von "Lizenzen" geschrieben. Es steht aber nirgends etwas von den "freien" Lizenzen. So lange das Urheberrecht auf "verstecken der Daten" abzielt, ist für den Auftragnehmer alles in Ordnung. Ein umschwenken auf eine freie Lizenz kann er damit immer noch unterbinden.