Closed birdmedia closed 2 years ago
Hallo @birdmedia ,
prinzipiell sehen wir von einer Einstellung in der Systemwartung ab, da wir oft die Erfahrung gemacht haben, dass diese gerne komplett geleert werden, obwohl nur eine Checkbox angehakt werden sollte (Unbeabsichtigter Verlust - DSGVO Artikel 5 Paragraph 1).
Die Einwilligungen lassen sich derzeit nur über das Log in der Cookiebar-Verwaltung im Backend über Mehrfachauswahl löschen.
Eine Anonymisierung gibt es schon und lässt sich über die config.yml ausschalten: https://github.com/oveleon/contao-cookiebar/blob/master/docs/BASICS.md#basic-configuration
Sofern die Cookiebar schon vor Einführung der Anonymisierung installiert wurde (Anfang 2021), lassen sich die bereits bestehenden Log-Einträge über die Kommando-Zeile anonymisieren: https://github.com/oveleon/contao-cookiebar/blob/master/docs/BASICS.md#console-commands
https://github.com/oveleon/contao-cookiebar#user-content-%EF%B8%8F
Auszug aus der Datenschutzgrundverordnung Artikel 5 https://dejure.org/gesetze/DSGVO/5.html
Und hier ein weiterer Eintrag bezüglich Einwilligungen: https://datenschutzbeauftragter-hamburg.de/2019/08/rechtsgrundlagen-einwilligung-6-1-a-dsgvo/
Vielen Dank für das Feedback. Ich sehe den grundsätzlichen Nutzen der Funktion, wenn ich aber bspw. eine Website betreibe, welche ausschließlich die zwei technisch notwendigen Session Cookies von Contao setzt, kann das Log schnell zu einer "Datenmüllhalde" ohne jeglichen Mehrwert werden. Inwieweit die IP-Anonymisierung der letzten Ziffer eine "Beschränkung auf das notwendige Maß" darstellt, kann ich nicht beurteilen.
Ich fände es praktisch, wenn man per Checkbox pro Cookiebar entscheiden könnte, ob die Logging-Funktion aktiviert werden soll. Das würde nur einen minimalen Anpassungsaufwand darstellen.
Zudem wäre es praktisch, wenn man ergänzend zur IP-Anonymisierung über Symfony ggf. auch die Kürzung auf 2 Stellen oder 0.0.0.0 als Option auswählen könnte.
Vielen Dank für das Feedback. Ich sehe den grundsätzlichen Nutzen der Funktion, wenn ich aber bspw. eine Website betreibe, welche ausschließlich die zwei technisch notwendigen Session Cookies von Contao setzt
In that case you should evaluate whether you need to or even should collect consent in the first place.
Ja, auch das ist ein Punkt, der in der Praxis bisher jedoch völlig unterschiedlich ausgelegt wird.
Mir ging es um die Fragestellung, ob durch das Logging nicht eine zusätzliche Datenschutz-Baustelle eröffnet wird, da personenbezogene Daten auf Vorrat gesammelt werden, obwohl dies (evtl. im Widerspruch zu Dokumentationspflichten) gar nicht in allen Fällen in dem gegebenen Umfang erforderlich ist. Daher auch die Frage, ob man die Speicherung nicht optional anbieten sollte, unabhängig von den Inhalten des Datensatzes.
Zudem stellt sich bei einer Speicherung ohne zeitliche Begrenzung die Frage, wie lange die Verhältnismäßigkeit der Maßnahme gegeben ist. Die gesammelten Datensätze nach mehreren Jahren manuell löschen zu müssen, stellt je nach Projekt auch in 500er-Schritten keine optimale Lösung dar.
Grundsätzlich bezieht sich der datenschutzrechtliche Ansatz auch nicht nur auf Cookies alleine, weshalb bspw. auch das Token aus dem Local Storage als technisch notwendiger Eingriff auf dem Gerät des Nutzers / der Nutzerin gesehen werden kann, was entsprechende Dokumentationspflichten erfordern würde.
Hier würde ich auf folgenden Beitrag verweisen: https://www.ionos.de/digitalguide/websites/online-recht/cookie-richtlinie/
Das Urteil des Bundesgerichtshofes bezieht sich auf Cookies, die zu Werbezwecken oder zur Markforschung eingesetzt werden. Cookies, die für den technischen Betrieb der Website notwendig sind (beispielsweise für digitale Warenkörbe), sind von der Rechtsprechung nicht betroffen.
Technisch notwendige Cookies: Zur notwendigen Datenspeicherung gehören Cookies, die für die Funktionen einer Website zwingend erforderlich sind. Das meint etwa das Speichern von Log-in-Daten, des Warenkorbs oder der Sprachauswahl durch sogenannte Session-Cookies (die beim Schließen des Browsers gelöscht werden).
Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs hat diese klare Unterscheidung ins Wanken gebracht: Laut EuGH gilt die Opt-in-Pflicht auch für nicht personenbezogene Cookies. Ob nun also auch technisch relevanten Cookies zugestimmt werden muss, wird derzeit noch diskutiert.
https://www.gesetze-im-internet.de/ttdsg/__25.html
Die Einwilligung nach Absatz 1 ist nicht erforderlich,
- wenn die Speicherung von Informationen in der Endeinrichtung des Endnutzers oder der Zugriff auf bereits in der Endeinrichtung des Endnutzers gespeicherte Informationen unbedingt erforderlich ist, damit der Anbieter eines Telemediendienstes einen vom Nutzer ausdrücklich gewünschten Telemediendienst zur Verfügung stellen kann.
Sofern also nur technisch notwendige Cookie genutzt werden, ist derzeit keine Einwilligung, somit auch keine Cookiebar notwendig.
https://www.gesetze-im-internet.de/ttdsg/__25.html
Die Information des Endnutzers und die Einwilligung haben gemäß der Verordnung (EU) 2016/679 zu erfolgen.
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=celex%3A32016R0679
Absatz 42:
Erfolgt die Verarbeitung mit Einwilligung der betroffenen Person, sollte der Verantwortliche nachweisen können, dass die betroffene Person ihre Einwilligung zu dem Verarbeitungsvorgang gegeben hat.
"Zudem stellt sich bei einer Speicherung ohne zeitliche Begrenzung die Frage, wie lange die Verhältnismäßigkeit der Maßnahme gegeben ist. Die gesammelten Datensätze nach mehreren Jahren manuell löschen zu müssen, stellt je nach Projekt auch in 500er-Schritten keine optimale Lösung dar."
Hier stimme ich dir zu. Eine Möglichkeit der Speicherdauer der Cookies mit nachfolgender Löschung der Einträge im Einwilligungslog (Nach Ablauf der Zeit) ist auf jeden Fall ein gutes Feature.
Wie lange die Einwilligungen derzeit gespeichert werden müssen ist aber noch unklar.
Vielen Dank für die Erläuterungen, welche ich als rechtlichen Rahmen für die Erweiterung absolut nachvollziehen kann. Wie bereits geschrieben, ist im Zweifelsfall immer alles eine Frage der Verhältnismäßigkeit, weshalb ich die bisherige Umsetzung auch nicht kritisieren will, sondern lediglich überlege, welche Modifikationen sinnvoll sein könnten, ohne dabei in Nischenthemen abzudriften.
Ich fasse die Punkte in einer Feature-Wunschliste zusammen und evtl. lässt sich das ein oder andere Themen umsetzen:
Option pro Cookiebanner, ob ein Log-File erzeugt werden soll. Damit wäre eine Nutzung als transparenter "Cookie-Hinweis" ohne Speicherung / Dokumentation möglich.
Weitere Auswahloptionen für die Anonymisierung der IP-Adresse. Evtl. ist es nicht ausreichend, nur die letzte Stelle zu kürzen -> Dokumentation vs. Datenschutz.
Besseres Management von Log-Einträgen. Bspw. Löschfunktion für bestimmte Zeiträume und / oder Hinterlegung eines individuellen Zeitraums, nach welchem Datensätze automatisch gelöscht werden.
Prüfen, ob das Local Storage Token der Vollständigkeit halber inkl. Lebensdauer in die Dokumentation der "essentiellen Anforderungen" aufgenommen werden sollte.
Danke für die Zeit, die Du in diese Erweiterung steckst!
Ich denke, für Punkt 1 sollte keine Cookiebar eingesetzt werden, ein Störer/Overlay/Popup sollte hier genügen.
Die Punkte 2-4 sind abhängig von der Gesetzeslage, sollte es hier neue Erkenntnisse geben, kannst du uns diese gerne mit Quelle zur Verfügung stellen und das Ticket erneut öffnen. Sollten entsprechende Anpassungen notwendig sein, würden wir diese natürlich berücksichtigen wollen. Vorerst werden wir aus besagten Gründen allerdings keine der genannten Punkte umsetzen.
Hallo und vielen Dank für diese sehr praktische Erweiterung.
Ist eine Einstellung geplant, über welche sich die Erstellung von Logs in der tl_cookie_log insgesamt oder pro Cookiebanner aktivieren / deaktivieren lässt? Zudem wäre es hilfreich, die tl_cookie_log über die Systemwartung bzw. das BE vollständig leeren zu können.
Ergänzend wäre es optimal, wenn man hinsichtlich der IP-Adresse größeren Einfluss auf den Grad der Anonymisierung bzw. die Speicherung (ja / nein) nehmen könnte.