rubyberlin / code-of-conduct

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Folgen von inakzeptablem Verhalten #266

Open ElmarDott opened 2 years ago

ElmarDott commented 2 years ago

"Wenn ein Community-Mitglied sich auf inakzeptable Art und Weise verhält, steht es den Veranstaltenden zu, jegliche ihnen angemessen erscheinende Maßnahme zu ergreifen, bis einschließlich einem befristeten oder permanenten Ausschluss aus der Community ohne Warnung (sowie im Falle einer zahlungspflichtigen Veranstaltung ohne Rückerstattung von Kosten)."

Ich bin zwar kein Jurist, aber ich glaube diese Formulierung darf man im Deutschen so nicht machen, da es auch als Selbstjustiz ausgelegt werden könnte. Hier wäre die rechtssichere Formulierung in etwa: jegliche mit dem gesetzlichen Bestimmungen konformen ihnen angemessenen ... In besonders schweren Fällen kann dies auch zu einer Anzeige bei den Strafverfolgungsbehörden führen.

Meine Intension mit dem 'Anzeigen' orientiert sich an Aktivitäten die als Straftat gelten. Ich denke wenn man den gesamten Abschnitt noch ein wenig ausbaut und etwas erklärt schafft das zudem mehr Verständnis, Es sollte ja nicht wie Willkür und Drohgebärden klingen sondern den Menschen aufzeigen und bewusst machen, das sich manche Handlungen im Rahmen der Strafverfolgung bewegen. Dazu zählt ja auch schwere Beleidigung und Verleumdung. Es muss nicht immer gleich 'handgreiflich' zugehen.

Beste Grüße /E.D.