Open sviatoplok opened 5 years ago
Gesetze werden bei Preußen und Deutschem Reich nicht nach der Gesetzesnummer, sondern nur nach den Seitenzahlen zitiert. In meiner Arbeit schreibe ich die Nummer hinzu, ist aber in der alten wie neuen Literatur unüblich. Als Zitat schlage ich vor: RGBl. deutsches (1871) 533-566. https://de.wikipedia.org/wiki/Reichsgesetzblatt
@AnToMaAi: Das konkrete Beispiel finde ich nicht in https://de.wikisource.org/wiki/Deutsches_Reichsgesetzblatt_1871 -- war das fikiv?
Allgemeine Fragen:
Gesetze werden bei Preußen und Deutschem Reich nicht nach der Gesetzesnummer, sondern nur nach den Seitenzahlen zitiert. In meiner Arbeit schreibe ich die Nummer hinzu, ist aber in der alten wie neuen Literatur unüblich. Als Zitat schlage ich vor: RGBl. deutsches (1871) 533-566. https://de.wikipedia.org/wiki/Reichsgesetzblatt
Wie wäre es in der Fußnote mit Rgbl. dt. Reich (1871) 533-566 ? Rgbl. dt. Reich. dabei in Kapitälchen.
Das Zitat kommt da nicht vor, ist immer noch mein Vorschlag. Aber als Quellenangabe wollte ich es festhalten. Wird aber nicht oft zitiert werden.
Wie zitieren wir die deutschen RGBl.?
Vorschlag: REICHSGESETZBLATT (Deutsches Reich) Nr. 5294/1916, 507.
Denn: es gibt eine über die Jahrgänge fortlaufende Nummer (Vorsicht, nicht die niedrige großgedruckte Zahl zitieren, das ist die Stücknummer, sondern die hohe und kleingedruckte Zahl) und es ist üblich, beid iesen RGBl die Seitenzahl anzugeben!
Problem: soll "(Deutsches Reich)" in Kapitälchen sein, oder nicht?