Closed JayOlino closed 5 years ago
@JayOlino
Wofür wollt ihr halbe Schritte beim Urlaubsanspruch definieren? Was ist euer Anwendungsfall? Nutzt ihr wirklich halbe Schritte oder ist das nur ein Workaround für etwas, was Feature-mäßig in der Urlaubsverwaltung noch fehlt? (vgl. #165)
Soweit ich weiß, berechnet sich der Urlaubsanspruch folgendermaßen: Gesamturlaubsanspruch / 12 Monate * Anzahl der tatsächlichen Arbeitsmonate – und wird normalerweise zugunsten des Arbeitnehmers aufgerundet.
Nun habe ich folgenden Link mit interessanten Informationen gefunden: https://rechtsanwaltarbeitsrechtberlin.wordpress.com/2012/04/16/die-urlaubsabgeltung-von-bruchteilen-von-urlaubstagen/
Bruchteile, die größer als 0,5 = Aufrundung Nach § 5 Abs. 2 des Bundesurlaubsgesetzes sind Bruchteile, die mindestens 0,5 ergeben, sind aufzurunden.
–> Urlaubsanspruch mit halben Schritten kann es also eigentlich nicht geben. Es wird aufgerundet, sobald Bruchteil > 0,5
Bruchteile, die kleiner als 0,5 = Abgeltung des „unrunden Betrages“ ohne Abrundung Manchmal kommt es auch vor, dass eben nicht Bruchteile entstehen, die größer oder gleich als 0, 5 , sondern die kleiner als 0,5 sind. Hier wird meist abgerundet, obwohl dies rechtlich so nicht richtig ist. Die älteren Rechtsprechung nahm hier noch eine Abrundung vor. Nach dem Bundesarbeitsgericht Erfolg die aber kein Abrundung, sondern eine Auszahlung genau auf dem Bruchteil (BAG 26.1.1989 – 8 AZR 730/87 ).
–> Bei Bruchteilen < 0,5 erfolgt weder Auf- noch Abrundung.
Für die Urlaubsverwaltung bedeutet das: Entweder diese Bruchteile werden in der Urlaubsverwaltung hinterlegt, das hieße nicht halbe Schritte, sondern 0,01 Schritte beim Urlaubsanspruch müssten möglich sein. Oder aber da die Bruchteile < 0,5 ausgezahlt werden, werden diese gar nicht erst in der Urlaubsverwaltung hinterlegt. Dann würden auch ganze Schritte beim Urlaubsanspruch ausreichen.
@honnel @derTobsch @aendi Wie seht ihr das?
Folgendes Szenario:
Arbeitnehmer XY hat zum 01.0X.201X seine Arbeitsstelle angetreten. Lt. Vertrag stehen ihm 27 Urlaubstage/Jahr zu. Anteilig für April bis Dezember wären es also -6,75 Tage, die ich in Abzug bringen muss - dies bedeutet einen anteiligen Jahresurlaub von 20,25 Tagen. Dieser soll ja, zu Gunsten des Mitarbeiters, aufgerundet werden - und wir runden auch auf halbe Tage auf! Dementsprechend bräuchte ich in der Urlaubsverwaltung die Möglichkeit mindestens mal den anteiligen Urlaubsanspruch auf halbe Tage zu setzen...
@JayOlino Vielen Dank für die Erklärung!
Ist es Möglich die Stepper wie die Resturlaubs Felder auf halbe schritte zu definieren ?
Wir müssten in unserem Fall in den beiden oberen Felder ebenfalls halbe Tage definieren können.