Die öffentlichen Bibliotheken in Niedersachsen - Wir sind seit dem 3.11.2020 im Lockdown und dürfen jetzt wieder öffnen. (Für wissenschaftliche Bibliotheken an Universitäten/Fachhochschulen galten andere Regeln)
Öffentliche Bibliotheken dürfen ab dem 08.03.21 in Niedersachsen wieder öffnen, wenn ein Hygienekonzept mit den aktuellen Beschränkungen umgesetzt wird und der Inzidenzwert < 100 ist.
Aktuelle Verordnung vom Land Niedersachsen:
Niedersächsische Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung des Corona-Virus SARS-CoV-2 (Niedersächsische Corona-Verordnung) - gültig ab 08. März 2021 (mit markierten Änderungen) (niedersachsen.de)
Aufführung der Bibliotheken und Büchereien:
Nds. Corona-Quarantäne-ÄndVO vom 06.03.2021, S. 1-17 - Download (PDF, 0,28 MB) (niedersachsen.de) (Auf Seite 13)
Der Text lässt Interpretationsspielraum, so dass öffentliche Bibliotheken in Niedersachsen bis zur Änderung nächsten Mittwoch in Niedersachsen inzidenzunabhängig öffnen dürfen. Diesen Hinweis veröffentlichte am 09.03.21 der niedersächsische Städtetag:
„Zur Vermeidung von Missverständnissen hier noch einmal der Hinweis, dass die Büchereien und Bibliotheken im Land auch in den Hochinzidenzkommunen ab heute wieder öffnen können.
Noch ergibt sich aus dem Verweis in Paragraph 18 a Abs. 3 der Corona-Verordnung strenggenommen etwas anderes. Eine Klarstellung wird im Rahmen der für den kommenden Mittwoch geplanten Verordnungsänderung erfolgen. Auch bis dahin aber (also heute und in den nächsten Tagen) können Bibliotheken und Büchereien überall in Niedersachsen unabhängig von der Inzidenz öffnen.“
Mail Anfrage:
Die öffentlichen Bibliotheken in Niedersachsen - Wir sind seit dem 3.11.2020 im Lockdown und dürfen jetzt wieder öffnen. (Für wissenschaftliche Bibliotheken an Universitäten/Fachhochschulen galten andere Regeln)
Öffentliche Bibliotheken dürfen ab dem 08.03.21 in Niedersachsen wieder öffnen, wenn ein Hygienekonzept mit den aktuellen Beschränkungen umgesetzt wird und der Inzidenzwert < 100 ist. Aktuelle Verordnung vom Land Niedersachsen: Niedersächsische Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung des Corona-Virus SARS-CoV-2 (Niedersächsische Corona-Verordnung) - gültig ab 08. März 2021 (mit markierten Änderungen) (niedersachsen.de)
Aufführung der Bibliotheken und Büchereien: Nds. Corona-Quarantäne-ÄndVO vom 06.03.2021, S. 1-17 - Download (PDF, 0,28 MB) (niedersachsen.de) (Auf Seite 13)
Der Text lässt Interpretationsspielraum, so dass öffentliche Bibliotheken in Niedersachsen bis zur Änderung nächsten Mittwoch in Niedersachsen inzidenzunabhängig öffnen dürfen. Diesen Hinweis veröffentlichte am 09.03.21 der niedersächsische Städtetag:
„Zur Vermeidung von Missverständnissen hier noch einmal der Hinweis, dass die Büchereien und Bibliotheken im Land auch in den Hochinzidenzkommunen ab heute wieder öffnen können. Noch ergibt sich aus dem Verweis in Paragraph 18 a Abs. 3 der Corona-Verordnung strenggenommen etwas anderes. Eine Klarstellung wird im Rahmen der für den kommenden Mittwoch geplanten Verordnungsänderung erfolgen. Auch bis dahin aber (also heute und in den nächsten Tagen) können Bibliotheken und Büchereien überall in Niedersachsen unabhängig von der Inzidenz öffnen.“