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Vorfruchtwert bei Grünland und Ackerfutterkulturen nur wenn VF <> HF1 #103

Open simonkriegnerschramml opened 3 hours ago

simonkriegnerschramml commented 3 hours ago

Hallo Arnold,

Derzeit wird der Vorfruchtwert bei Grünlandkulturen und Ackerfutterkulturen immer angerechnet. Dieser ist laut Vorgabe der NAPV (N-Düngeverordnung) aber nur bei Umbruch der Kultur von Relevanz. Wenn ich nun eine Grünlandkultur habe und als HF 1 wieder eine Grünlandkultur buche, dann unterstellen wir derzeit, dass diese Kultur aus dem letzten Jahr umgebrochen wurde. Das ist aber in 99% der Fälle nicht so. Die Kultur bleibt bestehen. Somit entsteht kein Vorfruchtwert.

Demnach darf der Vorfruchtwert auf Grünland nur dann angerechnet werden, wenn die HF 1 ungleich der Vorfrucht sein sollte. Damit decken wir zwar eine mögliche Extensivierung oder Intensivierung der selben Kultur im Folgejahr ab (z.B.: Weniger häufige Schnitte einer Wiese im Folgejahr) aber mir fällt nichts besseres ein.

Genauso ist das bei Ackerfutterkulturen. Diese werden im Schnitt alle 3-4 Jahre umgebrochen, um wieder eine Ackerbaukultur anzubauen. Danach wird meist wieder eine Ackerfutterkultur daraus.

Ich überlege mir noch wie wir das abbilden können.

LG Simon

simonkriegnerschramml commented 3 hours ago

Also ich könnte eine Spalte mit der Kennzeichnung der Ackerfutterkulturen einfügen. Das habe ich schon umgesetzt und könnte via Stammdaten zur Verfügung gestellt werden.

Grünland erkennen wir ja anhand der Flächennutzungsart.

LG Simon