Open tobislaw opened 12 years ago
Siehe dazu auch issue #22. In Markdown lassen sich Bilder eigentlich relativ einfach einbinden, so wie es jetzt gemacht wird. Hier ein Beispiel aus der Straßenverkehrsordnung (hier zusätzlich mit Zeilenumbrüchen):
Zeichen 301\
![](bgbl1_2009_j2631-1_1100.jpg)\
Vorfahrt
"Sinn ergeben" können Text und Bilder übrigens sowieso nur für den menschlichen Leser, da ist also HTML kein Unterschied zu Markdown.
Es gibt ein paar wenige Verordnungen, die sehr bilderlastig sind. Vielleicht sollte man die identifizieren und dann dort auf eine Markdown-Fassung verzichten und es gleich in HTML schreiben, weil Markdown da eh nicht viel Sinn ergeben kann? Ein Beispiel: http://www.gesetze-im-internet.de/binschstro_2012/index.html