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Diskussion zu einer gemeinsamen Antwort zur eidgenössischen Vernehmlassung 2021/61: Änderung der Verordnung über die politischen Rechte (VPR) und der Verordnung der BK über die elektronische Stimmabgabe (VEleS)
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VEleS Art. 9 Zusätzliche Massnahmen zur Risikominimierung #24

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christiankiller commented 3 years ago

Wortlaut der Vorlage

Art. 9 Zusätzliche Massnahmen zur Risikominimierung Sind die Risiken trotz der ergriffenen Massnahmen nicht hinreichend gering, so müssen zusätzliche Massnahmen zur Risikominimierung ergriffen werden. Dies gilt insbesondere auch dann, wenn sämtliche Anforderungen des Anhangs bereits umgesetzt sind.

Referenzen

Art. 9 Zusätzliche Massnahmen zur Risikominimierung Entspricht mit einigen sprachlichen Anpassungen dem bisherigen Artikel 6 VEleS (#21).

dune73 commented 3 years ago

Finde ich sehr schwierig aus Betreibersicht. Wenn wir etwa an Rechtssicherheit denken. Aber ist wohl eine nötige Hintertüre, weitere Massnahme zu verlangen.

christiankiller commented 3 years ago

Die Formulierung wirkt etwas wie eine allmächtige Hintertüre, ja. Finde es aber nicht schlecht, da es explizit macht, was implizit gegeben ist durch das VEleS.

dune73 commented 3 years ago

Habe mir das nochmals durch den Kopf gehen lassen.

Ich finde es geht aus Gründen der Rechtssicherheit nicht. Du kannst nicht in Treu und Glauben etwas gegen einer Richtlinie entwickeln und auf der Zielgeraden kommen neue Anforderungen. Zumal eh schon unterschwellig die Kritik geäussert wird, dass die BK immer wieder neue Auflagen macht.

Der Public Intrusion Test war ja so etwas, was in der alten Verordnung noch nicht drin war, aber aus politischen Gründen (oder auch sicherheitstechischen) verlangt wurde. Aber ehrlich gesagt, muss das aus meiner Sicht über den Verordnungsweg gehen, und wenn das nicht reicht, dann sollte man diesen Artikel hier zumindest etwas in die Schranken weisen. Also Vorbedingungen formulieren, Abstimmung anmahnen, etc.

melchl commented 3 years ago

Ich kann Deine Bedenken bezüglich Rechtssicherheit nachvollziehen. Allerdings ist es ein erklärtes Ziel, das System laufend gemäss neuesten Erkenntnissen weiterzuentwickeln so wie es auch die Experten empfohlen haben. Damit einher geht für Systementwickler und -betreiber das Risiko neuer Anforderungen.