plattform-eva / revision-politische-rechte-2021

Diskussion zu einer gemeinsamen Antwort zur eidgenössischen Vernehmlassung 2021/61: Änderung der Verordnung über die politischen Rechte (VPR) und der Verordnung der BK über die elektronische Stimmabgabe (VEleS)
Creative Commons Zero v1.0 Universal
13 stars 1 forks source link

VEleS Art. 17 Weitere Bestimmungen #32

Open christiankiller opened 3 years ago

christiankiller commented 3 years ago

Wortlaut der Vorlage

Art. 17 Weitere Bestimmungen 1 Die detaillierten technischen und administrativen Anforderungen an die elektronische Stimmabgabe sind im Anhang geregelt. 2 Ein Kanton kann in Ausnahmefällen von der Erfüllung einzelner Anforderungen befreit werden, sofern: a. die nicht erfüllten Anforderungen im Gesuch bezeichnet sind; b. eine nachvollziehbare Begründung für den Ausnahmefall vorliegt; und c. der Kanton allfällige alternative Massnahmen beschreibt und mit Bezug auf die Risikobeurteilung begründet, weshalb er die Risiken als hinreichend gering einschätzt.

Referenzen

Art. 17 Weitere Bestimmungen Abs. 2: In Ausnahmefällen kann ein Kanton von der Umsetzung einzelner Anforderungen befreit werden. Diese Option ist an die drei Bedingungen unter Bst. a-c geknüpft. Insbesondere muss eine nachvollziehbare Begründung für den Ausnahmefall vorliegen. Beispiel für eine Ausnahme: bei Wahlen nach Majorz-verfahren (Mehrheitswahlsystem) kann von der Anforderung der individuellen Verifizierbarkeit abgesehen werden, wenn die Stimme durch die Eingabe eines Namens in ein Freitextfeld abgegeben wird.

christiankiller commented 3 years ago

b. eine nachvollziehbare Begründung für den Ausnahmefall vorliegt;

Wäre mir jetzt zu ungenau. Mit der Erläuterung im Bericht macht es aber Sinn (Freitextfeld).

dune73 commented 3 years ago

Angesichts des hohen Detaillierungsgrades des Anhanges erachte ich 17.2 als sinnvoll. In begründeten Fällen kann man also gewisse Anforderungen übergehen. Sollte man vielleicht schon noch einschränken, aber dafür ist ja die Beurteilung durch die BK da.